Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen W.Amacher Holzwaren
Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Durch jede Bestellungserteilung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Masse und Abbildungen
Masse, Abbildungen und Angaben sind unverbindlich. Kleinere konstruktive Modelländerungen sind vorbehalten.
Preisanfragen
Für grössere Mengen, ander Holzarten oder Spezialanfertigungen und Waren die wir nicht im Lagersortiment führen, geben wir Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich ein passendes Angebot ab. Die in der Offerte genannten Preise sind nur bei sofortiger Bestellung und bei Abnahme der angegebenen Mengen verbindlich.
Lieferfristen
Diese werden so kurz als möglich gehalten. Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung können nicht anerkannt werden. Bei grösseren Bestellungen können Lagerware als Teillieferung umgehend zugestellt werden.
Zahlungs-Konditionen
30 Tage netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, einen Verzugszins zu verrechnen.
Garantie (Gewährleistungsausschluss)
Für Waren mit versteckten Material- oder Konstruktionsfehlern leisten wir während 6 Monaten nach Lieferung Ersatz- bzw. Reparaturarbeiten, lehnen aber weitere Schadenersatzansprüche ab. Wir behalten uns das Wahlrecht vor, die Ware entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Bei Reklamationen während der 6-monatigen Garantiezeit ist das Rechnungsdatum anzugeben.
Beanstandungen
Die Kontrolle der bestellten Produkte hat sofort nach Erhalt der Sendung zu erfolgen. Beanstandungen sind spätestens innert 8 Tagen anzubringen, ansonsten gilt die Sendungen als genehmigt. Bei Beschädigung der Verpakungseinheit oder Verlust der Sendung, ist der Empfänger verpflichtet, bei der Post oder dem Spediteur vor Annahme der Sendung einen Befund aufnehmen zu lassen.
Rücksendungen
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Bei Rücksendungen ist die Angabe des Rechnungsdatums unerlässlich. Spezialanfertigungen und Waren, die wir nicht im Lagersortiment führen, können nicht zurückgenommen werden.
Wir behalten uns vor, für Umtriebe und Instandstellung den Betrag der Gutschrift entsprechend zu kürzen.
Bei Rücksendung von Lagerware in einwandfreiem Zustand und aus unserer Sicht noch verkaufbar, gilt folgende Regelung: Bis 3 Monate nach Verrechnung erfolgt kein Abzug, ab 3 bis 6 Monate nach Verrechnung erfolgt ein Abzug von 25%, ab 6 bis 18 Monate nach Verrechnung erfolgt ein Abzug von 50% auf dem verrechneten Betrag. Bei noch älterer Ware erfolgt keine Gutschrift.
Wir behalten uns vor, für Umtriebe und Instandstellung den Betrag der Gutschrift entsprechend zu kürzen.
Bei Rücksendung von Lagerware in einwandfreiem Zustand und aus unserer Sicht noch verkaufbar, gilt folgende Regelung: Bis 3 Monate nach Verrechnung erfolgt kein Abzug, ab 3 bis 6 Monate nach Verrechnung erfolgt ein Abzug von 25%, ab 6 bis 18 Monate nach Verrechnung erfolgt ein Abzug von 50% auf dem verrechneten Betrag. Bei noch älterer Ware erfolgt keine Gutschrift.
Anwendbares Recht
Es sind die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts anwendbar.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Interlaken.
Hofstetten, im Januar 2017